Home

Der Sachkundenachweis

 

Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 1.9.2008 einen Hund übernommen haben, sind verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen - innerhalb eines Jahres nach Übernahmedatum. Neuhundehalter müssen im Rahmen des Sachkundenachweises einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Personen, welche bereits Hunde haben/hatten sind lediglich dazu verpflichtet, den Praxisteil zu absolvieren.

Momentan befinden wir uns in einer zweijährigen Übergangsfrist. Ab 1.9.2010 sind potenzielle Ersthundehalter verpflichtet, den Theoriekurs vor dem Kauf des Welpen/Hundes zu besuchen. Züchter, Tierheime und andere Abgabestellen müssen und dürfen die Bestätigung des besuchten Sachkundenachweises verlangen! Innerhalb eines halben Jahres nach Übernahme des Hundes muss dann der Praxiskurs besucht werden.

Wichtig: Der Sachkundenachweis muss von der Person besucht werden, auf die der Hund registriert wird/worden ist. Personen aus demselben Haushalt dürfen selbstverständlich auch an den Kursen teilnehmen (ermässigter Preis!).

Neue Praxis-Kurstermine unter Sachkundenachweis Praxis!!!